Ein erfolgreicher Unternehmer steuert seine Yacht vor der iralienischen Küste

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im italienischen Steuerrecht

Buchhaltung und Steuern in Italien

Von der Anmeldung über die Steuererklärung bis zur Bilanzierung – wir halten Ihnen überall in Italien den Rücken frei. Mit einem umfassenden Netzwerk vor Ort und 25 Jahren Erfahrung. 

25 Jahre Erfahrung

80+ Unternehmen jeden Monat betreut
7 Sprachen verhandlungssicher im Team
Forschung Lebensmittel Automotive  Mechanik  Events  Verpackung Logistik  Franchising  Rohstoffe  Luftfahrt  Raumfahrt  Hydraulik  Bauindustrie  Elektronik  Sicherheit  Transport  Wartung  Nachhaltigkeit  Personalsuche  Chemie  Medizintechnik  Mode  TMT  Metallindustrie  Sport  Energie  Bildung  Branchen von uns betreuter Unternehmen

Fehler deutscher Unternehmen
im italienischen Steuerrecht

Der häufigste Fehler deutscher Unternehmen in Italien? Die Annahme, dass durch die Harmonisierung des europäischen Rechtes die Regelungen und Pflichten vergleichbar oder sogar gleich seien.

Buchhaltung, Bewertung einer Betriebsstätte, Umsatzsteuer oder Abwicklung der steuerlichen Pflichten – in Italien sind erhebliche Unterschiede zu berücksichtigen und die Tücke liegt im Detail. Schon eine berichtigte Erklärung kann zu schmerzhaften Sanktionen führen.

Hinzu kommt: Italien ist auf der einen Seite ein aussichtsreicher Abnahme- und Exportmarkt mit spezialisierten Unternehmerlandschaften und vor allem einer fortgeschrittenen Digitalisierung der Bürokratie. Auf der anderen Seite wird trotzdem sehr förmlich vorgegangen, vor allem im Umgang mit Behörden. Hier ist kulturelles Fingerspitzengefühl angebracht.

Steuerpflichtige Betriebsstätten

Zur Feststellung einer steuerpflichtigen Betriebsstätte braucht es eine feste Geschäftseinrichtung mit einer gewissen Dauerhaftigkeit – ein Büro, eine Produktionsstätte sowie Mitarbeiter.

Italien legt die Kriterien in der Praxis extensiver aus als Deutschland, u.a. mit der Definition einer digitalen Betriebsstätte auf Basis von lokalem Online-Auftreten, Websitebesuchern und Kundschaft.

Altea baut Brücken. Wir sorgen dafür, dass Sie bei Behörden und Partnern vor Ort gut dastehen. 

Gennaro Palumbo
Elisa Galeassi
Ilenia De Angelis
Silvia von der Seipen
Rebecka Russo
Gennaro Cucca

Ihr Lotse durch das
italienische Steuerrecht

Unsere Berater verfügen über eine fundierte Kenntnis des deutschen sowie des italienischen Systems und begleiten Firmen bei Buchhaltung und Steuern langfristig über unser umfangreiches Netzwerk von Anwälten und Steuerberatern in verschiedenen Regionen Italiens (und nicht nur in Mailand oder anderen Großstädten).

Eine Betreuung vor Ort in der Region Ihrer Tätigkeit ist besonders von Vorteil, wenn es um die schnelle und reibungslose Abwicklung der Korrespondenz mit lokalen Behörden geht. Italien besteht aus einem Fleckenteppich unterschiedlicher regionaler Landschaften, die sich nicht nur in der Vermarktung und Unternehmerkultur unterscheiden, sondern auch in den regulatorischen Vorgaben und deren Umsetzung.

Genau hier liegt die Stärke unseres umfangreichen Netzwerkes, während Sie bequem und auf Augenhöhe mit einem Ansprechpartner in Deutschland kommunizieren.

Unsere Kernkompetenzen im Fokus

Buchhaltung

Abwicklung und Optimierung aller buchhalterischen Tätigkeiten – damit Sie sich auf Ihr Business konzentrieren können.

Steuern

Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, behördliche Anmeldungen und laufende Abwicklung – damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Bilanzierung

Optimierung Ihrer Erträge in Italien – damit sich Ihre Investitionen auszahlen.

Buchhaltung
abwickeln

Eine Buchhaltung in Italien korrekt zu führen erfordert aufgrund der Unterschiede nicht nur gute Sprachkenntnisse, sondern ein gutes Verständnis für die lokalen Besonderheiten und Praxiserfahrung in erster Linie bei der Rechnungsausstellung und -verwaltung und in einem zweiten Schritt bei der Kontierung, der Abzugsfähigkeit der Kosten.

Anders als in Deutschland ist bei der Ausstellung einer E-Rechnung die Übermittlung an das italienische Finanzamt im Ausstellungsprozess integriert (sog. SDI), bevor der Kunde die Rechnung erhält.

Für Lieferantenrechnungen aus dem Ausland, die nicht als italienische E-Rechnung ausgestellt werden, gilt eine Selbsterklärungspflicht des Empfängers im italienischen System bis zum 15. des Folgemonats.

In Deutschland sind Ausgaben selten nicht oder teilweise abzugsfähig, in Italien ist selbst bei den Tankbelegen für ein Firmenwagen eine komplexe Verbuchung mit 70% abzugsfähigen Kosten und 40% abzugsfähiger Vorsteuer erforderlich. Barausgaben und Kassenbons für Tankkosten oder Bewirtungen ohne Ausstellung einer E-Rechnung führen zur nicht Abzugsfähigkeit der Kosten.

Fatture da ricevere o emettere sind typische Begriffe aus Italien, die sich auf die Verbuchung von Posten beziehen, wofür noch kein Beleg vorliegt. Diese Buchungen werden anders als in Deutschland monatlich gepflegt, z.B. für eine Dienstleistung, die noch nicht abgerechnet wurde und für den Wareneinkauf, wenn die Rechnung des Lieferanten im Folgemonat oder als Sammelrechnung zum Quartalsende kommt.

Steuern
optimieren

Italien liegt mit einem Steuersatz für eine italienische GmbH von 25-29% unter dem deutschen Durchschnitt, durch die beschränkte Abzugsfähigkeit vieler Ausgaben wird allerdings die Steuergestaltung umso wichtiger. Es lohnt sich bei geplanten Maßnahmen, z.B. Kauf von Ausstattung oder Investitionen in digitalen Lösungen vorab zu prüfen, wie man dafür sorgt, dass der steuerliche Effekt optimiert ist.

Abschreibungen sind in Italien extensiver als in Deutschland genutzt, z.B. für Gründungsaufwand, Softwarelösungen, immaterielle Aufwendungen oder Beratungskosten für Musterverträge die jahrelang für Kunden genutzt werden.

Dadurch wird die Steuerlast optimal über die Jahre verteilt, ohne dass ein Zickzackkurs das Unternehmen belastet.

Die Auszahlung eines Steuerguthabens durch das italienische Finanzamt dauert mehrere Monate und ist als Ausname zu verstehen. Unternehmen in Italien arbeiten hingegen mit Vorträgen und Verrechnungen: Auch hier ist klar definiert, welche Zeiträume und welche Steuerarten verrechnet werden dürfen und in welchen Fällen Zinsen entstehen.

Für geldwerte Vorteile für Arbeitnehmer gilt ein separater Freibetrag, der vielfältig eingesetzt werden kann z.B. für Versicherungen oder Vorsorgeuntersuchungen. Voraussetzung für die Nutzung des Freibetrages, damit die Arbeitnehmer keine Steuernachteile haben, ist dass der Arbeitgeber explizit den sog. Welfare in dieser Form regelt.

Neben der korrekten Bewertung und Abwicklung entstehender Steuerpflichten in Italien, stehen wir Ihnen auch bei der präventiven Einschätzung und strategischer Steuergestaltung für Ihre Tätigkeit auf Basis der praktischen Erfahrung unserer Partner im Umgang mit Behörden zur Verfügung.

Beispiel: Ihre Firma ist regelmäßig in Italien tätig, teils über die Entsendung von Mitarbeitern, teils über externe Dienstleister für Montagearbeiten oder durch die Teilnahme an Ausschreibungen. In diesem Fall stellt oft der deutsche Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Frage, ob eine Betriebsstätte in Italien dadurch entsteht oder präventiv welche Kriterien in diesem Zusammenhang zählen, damit das Risiko minimiert wird.

Die Einschätzung kann je nach EU-Land anders ausfallen, sodass Berater mit Praxiserfahrung in Italien gefragt sind: So ist z.B. die digitale Betriebsstätte, die zunehmend auch auf EU-Ebene befürwortet wird, in Italien bereits ein verbreitetes Konzept. In diesem Sinne ist die Prüfung der Kriterien nach Doppelbesteuerungsabkommen nicht ausreichend; vielmehr geht es um die Gesamtbetrachtung der Tätigkeit (Anlagen und Ausstattung, Lager oder Büros, Mitarbeiter und Freiberufler, Anteil an Gesamtumsatz und Online-Präsenz).

Durch unsere Partnerkanzlei Altea Lex bieten wir Ihnen darüber hinaus Rechtsberatung zu allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Aspekten. Dabei profitieren Sie erneut vom einheitlichen Ansprechpartner, der sich proaktiv um Ihre Interessen kümmert und Ihnen verständlich und auf Augenhöhe berichtet.

Bilanzierung
gestalten

Der wichtigste Unterschied bei der Bilanzierung zwischen Deutschland und Italien sind die Fristen: in Deutschland sind 12 bis 15 Monaten normal, in Italien sind 3-5 Monate üblich. Danach werden sofort Sanktionen verhängt.

Auch bei kleineren Größenklassen sind in dem Anhang zum Jahresabschluss viele Formalitäten zu beachten: große Bedeutung wird seit eineigen Jahren der Einführung und Einhaltung von Maßnahmen für die finanzielle Stabilität, Fortführung und Monitoring des Unternehmens beigemessen. Hinzu kommen noch Hinweise zu Datenschutz, Umweltschutz und Transparenz.

Die Steuererklärungen wird nicht bei Einreichung von den Behörden geprüft, sondern der Steuerberater bereitet neben der Steuerberechnung auch die Unterlagen für die Abführung vor. Steuerbescheide werden erst bei abweichender Festsetzung nach einer offiziellen Prüfung erlassen oder nach stichprobenartigen Plausibilitätskontrollen, teilweise sogar KI-unterstützt.

Gute Gründe für
Altea GmbH als Ihr Partner

Erfolg in Italien ist eine Frage des Vertrauens und der richtigen Schnittstellen. Unser Beratungsunternehmen bündelt tiefgreifende Expertise in der Begleitung deutsch-italienischer Wirtschaftsprojekte.

Sie suchen einen Weg durchs italienische Steuerrecht.
Wir zeigen Ihnen den besten!

Mit unserem Expertennetzwerk halten wir Ihnen in jeder Region Italiens den Rücken frei. So dass Ihr Business nicht an lokalen Buchhaltungs- und Steuerregelungen scheitert. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit unseren Experten. 30 Minuten Austausch über Ihre Ziele und was wir dazu beitragen können. Ehrlich, konkret, lösungsorientiert.