Italienische MItarbeiter eines Unternehmens unterhalten sich mit Ihrer deutschen Chefin beim Espresso in einer Bar

Ihr Team in Italien.
Weil Erfolg immer mit Menschen beginnt.

Mitarbeiter einstellen und entsenden in Italien

Wir kümmern uns um sorgenfreie Beschäftigungsverhältnisse. Nach 25 Jahren kennen wir alle Finessen des italienischen Arbeitsrechts.

25 Jahre Erfahrung 

80+ Unternehmen jeden Monat betreut
7 Sprachen verhandlungssicher im Team
Forschung Lebensmittel Automotive  Mechanik  Events  Verpackung Logistik  Franchising  Rohstoffe  Luftfahrt  Raumfahrt  Hydraulik  Bauindustrie  Elektronik  Sicherheit  Transport  Wartung  Nachhaltigkeit  Personalsuche  Chemie  Medizintechnik  Mode  TMT  Metallindustrie  Sport  Energie  Bildung  Branchen von uns betreuter Unternehmen

Arbeitsrecht in
Italien ist anders

Um sich im italienischen Markt etablieren zu können und langfristig erfolgreich zu sein, ist die Beschäftigung von Mitarbeitern vor Ort unerlässlich. Dies bringt eine Reihe administrativer und rechtlicher Anforderungen mit sich. 

Obwohl das italienische Arbeitsrecht strukturell dem Deutschen ähnelt, bestehen in der praktischen Anwendung erhebliche Unterschiede. Unternehmen, die Mitarbeiter in Italien einstellen oder dorthin entsenden möchten, müssen im Hinblick auf Arbeitsrecht, Gehaltsstruktur und Arbeitsschutz zahlreiche Differenzen beachten. 

Ohne Beratung durch Experten wird dies schnell zur unüberwindbaren Hürde.

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Der Arbeitsvertrag ist ein sorgfältig ausgehandeltes schriftliches Dokument, mit dem Gehälter, Arbeitszeiten, Kündigungsfristen und Nebenleistungen detailliert werden. Abweichungen davon sind die Ausnahme und müssen eigens vereinbart werden.

Die Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses sind durch kollektive Tarifverträge (Contratti Collettivi Nazionali di Lavoro, CCNL) vorbestimmt, die branchenspezifisch und verbindlich sind – unabhängig davon, was im individuellen Vertrag steht.

Altea klärt auf. Wir zeigen Arbeitgebern, was arbeitsrechtlich möglich ist – und wo die Grenzen liegen.

Gennaro Palumbo
Elisa Galeassi
Ilenia De Angelis
Silvia von der Seipen
Rebecka Russo
Gennaro Cucca

Ihr Navigator für den
italienischen Arbeitsmarkt

Für Unternehmen, die bereits Mitarbeiter in Italien beschäftigen, bieten wir individuell zugeschnittene Workshops an, in denen wir die Grundlagen des italienischen Arbeitsrechts verständlich, praxisnah und anhand konkreter Beispiele vermitteln.

Unsere Experten unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten rund um Arbeitsverhältnisse korrekt, effizient und rechtssicher – sowie ohne unnötige Bürokratie umzusetzen. In enger Zusammenarbeit mit unserem Partnerkanzlei Altea Lex vereinfachen wir die Komplexität des italienischen Arbeitsrechts für Sie und helfen Ihnen, die optimale Lösung für Ihr Business zu identifizieren. 

Unsere Kernkompetenzen im Fokus

Arbeitsverträge

Formalitäten, Tarifverträge und Zulagen – wir schaffen optimale Bedingungen für Ihr Unternehmen.

Lohnabrechnung

Berechnung, Zusatzkosten, Sachbezüge, Abfindungen und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – so sind Sie bestens aufgestellt.

Arbeitsschutz

Prävention, Behördendokumentation und Gefährdungsbeurteilung – damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Arbeitnehmer­entsendung

Anmeldung, Information über lokale Besonderheiten und Dokumentationspflichten – wir befähigen Ihre Beschäftigten überall.

Gestaltung von
Arbeitsverträgen

Bei der Einstellung von Mitarbeitenden in Italien sind nicht nur formellen Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch relevanten Praktiken des Arbeitsmarktes. 

Im Rahmen jeder Einstellung ist insbesondere festzustellen, wann und wie die Tarifverträge eingesetzt werden, welche Gestaltungsspielräume Arbeitgeber haben und wie sie diese ordnungsgemäß umsetzen können.  

Die Einstellung von Arbeitnehmern erfolgt zunächst durch ein sogenanntes Anstellungsschreiben (Lettera di assunzione). Dieses Dokument ersetzt oder geht dem eigentlichen Arbeitsvertrag voraus und fasst die wesentlichen Bedingungen des zukünftigen Arbeitsverhältnisses zusammen.

Das Anstellungsschreiben ist rechtlich bindend und basiert bzw. ergänzt die Arbeitsbedingungen, die sich aus den Tarifverträgen ergeben, welche die Mehrheit der Arbeitsverhältnisse regeln und zwingend Anwendung in fast allen Branchen finden.

Die Tarifverträge legen unter anderem den Mindestlohn fest (da ein gesetzlicher Mindestlohn anders als in Deutschland nicht vorgesehen ist), aber auch zusätzliche Monatsgehälter, regelmäßige Gehaltserhöhungen und Überstundenvergütung.

Diese Informationen sind für Arbeitgeber bei der Verhandlung mit zukünftigen Mitarbeitern ausschlaggebend. Ein erster wichtiger Schritt ist also die korrekte Zuordnung der Mitarbeitenden zu dem jeweils einschlägigen Tarifvertrag anhand von Branche und Position.

 

In diesem Zusammenhang wird ein zusätzlicher Betrag zum Grundgehalt (Superminimo) gemäß Tarifvertrag relevant, der auf Verhandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber basiert.

Diese Zulage kann aus verschiedenen Gründen gewährt werden: besondere Kompetenzen, zusätzliche Verantwortung, hohe Leistung oder auch einfach, um die Vergütung an die Marktbedingungen anzupassen. Es handelt sich um einen Entgeltbestandteil, der daher in die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen, Abfindung (TFR) sowie 13. und 14. Monatsgehalt einfließt. Bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen ist er nicht unbedingt automatisch garantiert.

Durch die Anwendung der Tarifverträge genießen Arbeitnehmer unabhängig von der Größe des Unternehmens einen besonderen Schutz, z.B. bei Gehaltsverhandlung oder Kündigung. Um die Flexibilität des Arbeitsmarkts zu gewährleisten, stehen den Unternehmen entsprechend unterschiedliche Vertragsarten für die Einstellung zur Verfügung.

Neben dem unbefristeten Arbeitsvertrag ist – im Vergleich zu Deutschland – der befristete Arbeitsvertrag insbesondere weit verbreitet und von Arbeitgebern häufig verwendet. Dieser hat in der Regel eine Laufzeit von 12 bis maximal 24 Monaten und bietet Unternehmen hohe Flexibilität und reduzierte Kosten an. 

Beratung zum
Kündigungsrecht

Im Bereich des Kündigungsrechts sind deutliche Unterschiede zwischen Deutschland und Italien zu verzeichnen.

Aufgrund der Komplexität der Materie empfiehlt es sich, diese Entscheidungen gemeinsam mit einem erfahrenen Unternehmens- und Rechtsberater zu treffen, wobei zu beachten ist, dass die Kommunikation mit den Behörden das Italienische als Amtssprache voraussetzt. In vielen Fällen regelt der Tarifvertrag sogar die Anwesenheit einer beratenden Person für den Arbeitnehmer, z.B. eines Vertreters der Gewerkschaft.

In der Praxis zeigt sich, dass es kaum möglich ist, eine Kündigung so zu formulieren, dass sie vollständig unanfechtbar ist. Die maßgeblichen Regelungen ergeben sich häufig aus den zutreffenden Tarifverträgen und sind strikt einzuhalten. In vielen Fällen lässt sich eine Lösung unter Einbeziehung einer Abfindung erzielen, die zur Vermeidung eines langwierigen Gerichtsverfahrens vereinbart wird.

Durch die Digitalisierung ist in den meisten Tarifverträgen nur die Textform für die Kündigung sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer vorgesehen, was die Abwicklung für ausländische Unternehmer zumindest vereinfacht.

Ein weiterer zentraler und verpflichtender Bestandteil des italienischen Arbeitsrechts ist die gesetzliche Abfindung Trattamentodi FineRapporto (TFR) bei Ende des Verhältnisses:    

  • Monatliche Rückstellung zzgl. zum Bruttogehalt   
  • Aufbau während der gesamten Beschäftigungsdauer  
  • jährliche Aufwertung (ein gesetzlich festgelegter Mechanismus, mit dem das bereits angesammelte TFR‑Guthaben jedes Jahr an den Wertverlust durch Inflation angepasst wird.)

Auszahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder regelmäßige Einzahlung in ein vom Mitarbeiter vorgegebenen Fonds.  Bei der Kündigung dürfen weitere Abfindungen neben der Gesetzlichen vereinbart werden, z.B. für die vorzeitige Beendigung ohne Einhaltung des Kündigungsfrist.

Unterstützung bei der
Lohnabrechnung

Das italienische Lohnsystem unterscheidet sich in vielen Punkten deutlich vom deutschen Modell, wie beispielsweise bei der Berechnung des monatlichen Brutto- und Nettogehalts sowie bei den zusätzlichen Monatsgehältern, Abfindungen und weiteren Komponenten. Vor diesem Hintergrund erfordert die Betreuung der Lohnabrechnung fundierte lokale Kenntnisse.   

Die italienische Gehaltsabrechnung basiert auf einem monatlichen Stundenzettel, der alle relevanten Informationen enthält und anhand dessen das Bruttogehalt monatlich gerechnet wird. Diese werden auf der Abrechnung transparent dargestellt.

Darin werden unter anderem ausgewiesen:  

  • gearbeitete Stunden 
  • Ruhetage und Feiertage
  • Urlaubstage und bezahlte Freistellungen (sogenannte Permessi)  
  • Krankheitstage  

Durch die Neuberechnung ändert sich die Vergütung leicht jeden Monat.

Bei Krankheit erfolgt die Vergütung in der Regel teilweise durch die staatliche Behörde (INPS) und teilweise durch den Arbeitgeber, abhängig von der Krankheitsdauer und dem Tarifvertrag.  

In Italien basieren nahezu alle Gehälter auf dem nationalen Tarifvertrag CCNL (Contratto Collettivo Nazionale di Lavoro). Der Ausgangspunkt ist das Bruttogehalt, auf das verschiedene Abzüge angewendet werden:

  • Sozialversicherungsbeiträge (INPS) zulasten des Arbeitnehmers
  • Einkommensteuer (IRPEF), die progressiv ist und auf Jahresbasis berechnet wird

Zum vereinbarten Bruttoentgelt kommen für den Arbeitgeber Zusatzkosten hinzu, unter anderem:

  • Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung (INAIL)
  • Tarifvertraglich vorgesehene Zusatzfonds, z. B. für Gesundheitsversorgung oder Weiterbildungen

Das 13. Monatsgehalt (mensilità aggiuntiva) ist fester Bestandteil des italienischen Arbeitsrechts und wird in der Regel im Dezember ausgezahlt. Je nach Tarifvertrag kann zusätzlich ein 14. Monatsgehalt vorgesehen sein.  

Diese Sonderzahlungen werden monatlich anteilig buchhalterisch zurückgestellt und erhöhen die jährlichen Personalkosten. 

Beratung zu Urlaubstagen
und Freistunden

In Italien hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub, wobei viele Tarifverträge zusätzliche Urlaubstage grundsätzlich oder nach einer bestimmten Dauer des Arbeitsverhältnisses vorsehen.

Die Urlaubstage werden Monat für Monat während des laufenden Arbeitsverhältnisses angesammelt. Die genaue Anzahl hängt vom jeweiligen Tarifvertrag ab, doch grundsätzlich wird jeden Monat ein proportionaler Anteil des Jahresurlaubs erworben.

Mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen im Jahr der Ansammlung genommen werden, während die restlichen Tage gemäß den tarifvertraglichen Bestimmungen übergetragen werden können. Was die Auszahlung von Urlaubstagen betrifft, ist dies nur dann möglich, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Im Unterschied zum Urlaub handelt es sich bei den sogenannten „Permessi“ um bezahlte (oder in einigen Fällen unbezahlte) Freistunden, die immer zusätzlich zum vereinbarten Urlaub zu gewähren sind.

Der wesentliche Unterschied zum Urlaub besteht darin, dass die Stunden einzeln angesammelt und stundenweise genommen werden. Sie dienen dazu, kurzfristige persönliche Angelegenheiten zu erledigen, z.B. Arztbesuche, indem die tägliche Arbeitszeit entsprechend reduziert wird.

Die Ansammlung wird durch den jeweils geltenden Tarifvertrag geregelt und erfolgt in der Regel monatlich; jeden Monat wird ein Anteil „Rateo“ des vorgesehenen Jahreskontingents erworben.

Im Zusammenhang mit den Freistunden ist außerdem zu berücksichtigen, wann sie verfallen oder, sofern im Vertrag oder durch betriebliche Vereinbarungen vorgesehen, ausgezahlt werden sollen.

Gestaltung des
Arbeitsschutzes

Beschäftigt ein deutsches Unternehmen Mitarbeitende in Italien direkt oder über eine eigene Gesellschaft unterliegt es vollständig den italienischen Vorschriften zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Das Gleiche kann außerdem bei Entsendungen gelten, beispielsweise bei Bau- oder Montageleistungen. Spezifische Verpflichtungen bestehen bereits bei einer einzelnen Arbeitskraft und gelten auch dann, wenn Mitarbeitende von zu Hause aus in Italien arbeiten.

Darüber hinaus ist ein strukturiertes Präventionssystem einzurichten, einschließlich der formalen Bestellung eines Sicherheitsverantwortlichen. Abhängig von der Art der Tätigkeit können zudem ein Betriebsarzt, Erste‑Hilfe‑ und Notfallbeauftragte, gesetzeskonforme Sicherheitsunterweisungen sowie gezielte Schulungen für die Mitarbeitenden erforderlich sein. 

Für Unternehmen, in denen Mitarbeitende ganz oder teilweise von zu Hause ausarbeiten, besteht die Pflicht, jährlich eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei müssen die Unterlagen ausdrücklich auch die besonderen Risiken berücksichtigen, bewerten und angemessen adressieren, die mit Tätigkeiten in Privatwohnungen, Co‑Working‑Bereichen oder an mobilen Arbeitsorten verbunden sind.

Zusätzlich sind Informationen zu allgemeinen Gefährdungen bereitzustellen, etwa zur sicheren Nutzung elektrischer Anlagen, zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie zu psychophysischen Belastungen wie Augenbeanspruchung durch Bildschirmarbeit, Haltungsschäden oder mentaler Ermüdung.

Unterbleibt die Gefährdungsbeurteilung oder wird sie unvollständig durchgeführt bzw. nicht an die Sicherheitsbeauftragten oder Mitarbeitenden weitergegeben, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Es drohen sogar Freiheitsstrafen von zwei bis vier Monaten oder Geldbußen zwischen 1.708,60 € und 7.403,96 €.

Arbeitnehmer­entsendung
nach Italien

Wenn Sie als deutsches Unternehmen Arbeitnehmer vorübergehend in Italien einsetzen, liegt eine Entsendung vor. Voraussetzung hierfür ist, dass das deutsche Arbeitsverhältnis fortbesteht, der Auslandseinsatz zeitlich begrenzt ist und eine Rückkehr vorgesehen ist.

Keine Entsendung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft im Ausland beschäftigt wird oder nach Italien umzieht.

Entsendungen nach Italien sind vor Beginn der Tätigkeit zu melden. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Beantragung einer A1-Bescheinigung in Deutschland für den Versicherungsschutz
  • Elektronische Entsendemeldung über das Portal des italienischen Arbeitsministeriums für die Kontrolle der Einhaltung örtlicher Regelungen

Während der Entsendung finden die italienischen Arbeits- und Sozialvorschriften Anwendung. Gemäß der EU-Entsenderichtlinie genießen Arbeitnehmer denselben Schutz wie im Einsatzland. Hierzu zählen insbesondere Regelungen zu Arbeitszeit, Überstundenzuschläge, Urlaub, Mindestlohn, Arbeitnehmerüberlassung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Wesentliche Unterlagen (z. B. Arbeitsvertrag, Lohn- und Stundennachweise sowie die A1-Bescheinigung) müssen ins Italienische übersetzt werden und sind während der gesamten Entsendung aufzubewahren. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner mit Zustellungsadresse in Italien zu benennen.

Gute Gründe für
Altea GmbH als Ihr Partner

Erfolg in Italien ist eine Frage des Vertrauens und der richtigen Schnittstellen. Unser Beratungsunternehmen bündelt tiefgreifende Expertise in der Begleitung deutsch-italienischer Wirtschaftsprojekte.

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