Firmenwagen privat nutzen: Deutschland vs. Italien
Firmenwagen privat nutzen in Italien, wie geht das? Zwei Berechnungsmethoden und ein entscheidender Aspekt, den deutsche Arbeitgeber bei der Anstellung von Arbeitnehmern in Italien berücksichtigen sollten.
Das gemeinsame Grundprinzip
In beiden Ländern gilt derselbe Ausgangsgedanke: Darf ein Mitarbeiter den Dienstwagen auch privat nutzen, entsteht ihm daraus ein geldwerter Vorteil (in Italien: fringe benefit). Dieser Vorteil wird dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet und erhöht die Bemessungsgrundlage für Steuern und Sozialabgaben.
Unternehmen mit Mitarbeitenden in Italien sollten jedoch beachten, dass die Bewertung dieses geldwerten Vorteils anderen Regelungen folgt als in Deutschland. Die in Deutschland bekannten Methoden, wie die 1 %-Regelung oder das Fahrtenbuch, finden in Italien keine entsprechende Anwendung. Stattdessen erfolgt die Berechnung des fringe benefits nach den dort geltenden steuerlichen Vorgaben.
Worauf die Berechnung aufsetzt
In Italien wird der Firmenwagen mit Privatnutzung als auto ad uso promiscuo bezeichnet. Der steuerpflichtige Vorteil wird pauschal und nach einer festen Formel berechnet – unabhängig davon, wie viele private Kilometer der Mitarbeiter tatsächlich fährt:
Fringe Benefit = ACI-Kilometerkosten × 15.000 km × Prozentsatz
Die ACI-Kilometerkosten sind ein offizieller, modellspezifischer Kostenwert pro Kilometer, den der italienische Automobilclub ACI (Automobile Club Italia) jährlich veröffentlicht. Sie entsprechen nicht dem Kaufpreis des Fahrzeugs, sondern den geschätzten Betriebskosten des jeweiligen Modells.
Für die Berechnung des Fringe Benefits werden die ACI-Kilometerkosten mit der gesetzlich vorgegebenen Jahresfahrleistung von 15.000 km und dem für die jeweilige Antriebsart geltenden Prozentsatz multipliziert. Die tatsächlich gefahrenen Kilometer spielen dabei keine Rolle.
Der Antrieb macht den Unterschied
Während Deutschland Elektro- und Hybridfahrzeuge über einen reduzierten Prozentsatz fördert, staffelt Italien seine Sätze noch deutlich stärker nach Antriebsart.
| Antrieb | Deutschland (% pro Monat) | Italien (% pro Jahr) |
|---|---|---|
| Benzin / Diesel | 1 % BLP | 50 % |
| Plug-in-Hybrid | 0,5 % BLP | 20 % |
| Elektro | 0,25 % bis 100.000 € BLP | 10 % |
- +50% Zusatzpauschale in Italien, wenn das Fahrzeug älter als fünf Jahre ist.
- +5% Zusatzpauschale in Italien für Sonderausstattung, die in den ACI-Tabellen fehlt.
Für Elektrofahrzeuge sinkt der steuerpflichtige Sachbezug in Italien auf 10 % des regulären Werts – und das unabhängig vom Fahrzeugpreis. Bei Verbrennern fällt der italienische Ansatz mit 50 % dagegen vergleichsweise hoch aus.
Ein E-Auto im Vergleich
Beispielhaft ein Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 50.000€:
Deutschland: Elektroauto, BLP 50.000 €: 0,25 % = 125 €/Monat = 1.500 € steuerpflichtiger Vorteil pro Jahr
Italien: Elektroauto, ACI-Wert 0,50€/km: 0,50× 15.000 × 10 % = 62,50 €/ Monat = 750 € steuerpflichtiger Vorteil pro Jahr.
Die ACI-Sätze sind natürlich modellabhängig.
Wichtige Besonderheiten in Italien
- ACI-Tabellen werden jährlich und modellspezifisch angepasst. Es zählt immer die für den Zeitraum korrekte Tabelle.
- Kein Zuschlag für den Arbeitsweg. Der pauschale Betrag deckt die gesamte Privatnutzung inklusive Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab. Einen separaten Aufschlag wie in Deutschland gibt es nicht.
- Eigenbeteiligung mindert den Vorteil. Zahlt der Mitarbeiter dem Arbeitgeber einen Beitrag für die Privatnutzung wird dieser vom steuerpflichtigen Fringe Benefit abgezogen.
Drei Punkte für Ihre HR-Planung
- Antriebsart als Stellschraube nutzen. Ein Elektro- oder Plug-in-Fahrzeug senkt den steuerpflichtigen Vorteil des Mitarbeiters deutlich (10 % bzw. 20 % statt 50 %) und ist zugleich günstiger für das Unternehmen.
- Den geldwerten Vorteil in die Gesamtvergütung einrechnen. Der Fringe Benefit erhöht das steuerpflichtige Einkommen und wirkt sich auf Lohnsteuer (IRPEF) und Sozialabgaben (INPS) aus; das mindert das Netto. Berücksichtigen Sie diesen Effekt bereits im Angebot und prüfen Sie, ob eine Eigenbeteiligung des Mitarbeiters sinnvoll ist.
- Italienische Payroll und Dokumentation früh einbinden. Die Abrechnung läuft über die italienische Abrechnung busta paga und erfordert die korrekte ACI-Tabelle. Gern begleiten wir Sie dabei; von der korrekten Abrechnung über die italienische Lohnabrechnung, bis zur prüfungssicheren Dokumentation von Überlassungsdatum, Erstzulassung usw.